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   BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21   

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https://dejure.org/2021,51122
BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21 (https://dejure.org/2021,51122)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2021 - V ZB 21/21 (https://dejure.org/2021,51122)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2021 - V ZB 21/21 (https://dejure.org/2021,51122)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer der klagenden Partei bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Bemessung der Beschwer der klagenden Partei bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 45/10

    Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Unterlassungsklage eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann in den Fällen, in denen sich die Wertminderung des Grundstücks - etwa wegen des Bagatellcharakters der Störung - nur schwer (oder überhaupt nicht) ermitteln lässt, während gleichzeitig feststeht, dass der Kläger die Beeinträchtigung mit verhältnismäßig geringem Aufwand abwehren kann, sein Interesse an dem Erfolg der Unterlassungsklage nach diesen Kosten bemessen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 45/10, WuM 2011, 296 Rn. 8).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat in einem Fall, in dem ebenfalls das Schließen eines Tors nach dem Passieren beansprucht wurde, die Annahme des Berufungsgerichts nicht beanstandet hat, die von dem Verhalten des Beklagten ausgehende Störung lasse sich mit einem Kostenaufwand von höchstens 150 EUR durch Anbringen einer Vorrichtung abwehren, die das Tor, etwa durch Federkraft, nach dem Öffnen automatisch schließe (vgl. Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 45/10, WuM 2011, 296 Rn. 4, 9).

  • BGH, 21.06.2018 - V ZB 254/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
    Wie hoch diese Kosten sind, hat das Berufungsgericht unabhängig von einer Glaubhaftmachung des Werts der Beschwer durch den Berufungsführer (§ 511 Abs. 3 ZPO) bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung auf Grund eigener Lebenserfahrung und Sachkenntnis nach freiem Ermessen gemäß § 3 ZPO zu schätzen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 6 mwN).

    Hat das Berufungsgericht die erforderliche Schätzung nicht vorgenommen, kann diese durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts für eine solche Schätzung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8).

  • BGH, 14.01.2016 - V ZR 94/15

    Auswirkungen der Aufschüttung auf einem Nachbargrundstück auf den Abfluss von

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
    a) Bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung bemisst sich die Beschwer der klagenden Partei nach ihrem Interesse an der Unterlassung der Störung; dieses Interesse ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß § 3 ZPO zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 218/17

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer im Fall der Abweisung einer Klage auf

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
    Hierbei ist die Wertminderung, die das Grundstück bzw. die von der Störung betroffene Grundstücksfläche der klägerischen Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet, regelmäßig ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7 mwN; Urteil vom 6. November 1998 - V ZR 48/98, ZfIR 1998, 749).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15

    Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Berufungsgericht das ihm bei der Bemessung der Beschwer eingeräumte Ermessen nicht ausgeübt und der Klägerin damit den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 66/15, NJW-RR 2016, 509 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
    Hat das Berufungsgericht die erforderliche Schätzung nicht vorgenommen, kann diese durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts für eine solche Schätzung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 17; Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8).
  • BGH, 06.11.1998 - V ZR 48/98

    Freies Ermessen bei der Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes -

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - V ZB 21/21
    Hierbei ist die Wertminderung, die das Grundstück bzw. die von der Störung betroffene Grundstücksfläche der klägerischen Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet, regelmäßig ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2018 - V ZB 218/17, NZM 2019, 349 Rn. 7 mwN; Urteil vom 6. November 1998 - V ZR 48/98, ZfIR 1998, 749).
  • BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwerdewert einer Unterlassungsklage bei

    a) Zutreffend geht es davon aus, dass sich bei der Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer Eigentumsstörung die Beschwer der klagenden Partei nach ihrem Interesse an der Unterlassung der Störung bemisst; dieses Interesse ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß § 3 ZPO zu bestimmen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - V ZB 21/21, WuM 2022, 177 Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZR 94/15, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 21.09.2023 - V ZB 25/23

    Fußbodenheizung wird abgeklemmt: Wert der Beschwer?

    Diese kann durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden, wenn die Feststellungen des Berufungsgerichts für eine solche Schätzung ausreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2018 - V ZB 254/17, NJW-RR 2018, 1421 Rn. 8; Beschluss vom 11. November 2021 - V ZB 21/21, WuM 2022, 177 Rn. 8; Beschluss vom 19. Mai 2022 - V ZB 53/21, Grundeigentum 2022, 734 Rn. 9).
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